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Fördermassnahmen für Solarenergie in der Schweiz

 

Aktuelle Informationen bei:

SWISSOLAR (Förderbeiträge und Steuervergünstigungen)

Gebäudeprogramm (043 500 39 77): www.DasGebaeudeProgramm.ch

Übersicht der Förderprogramme pro Gemeinde: www.EnergieFranken.ch

Kantonales Förderprogramm Zürich (043 259 42 66): www.awel.zh.ch

Experten erklären den effizienten Umgang mit Energie: www.EnergieExperten.ch

Jetzt - energetisch modernisieren (043 257 00): www.Energetisch-Modernisieren.ch

Forum Energie Zürich (FEZ, neutrale Energieberatung): www.ForumEnergie.ch 

Praktischer Umweltschutz Pusch Schweiz (Lernangebot für die Volksschule): www.Umweltunterricht.ch
 

Autor:
Wolfgang Rehfus

Datum:
20.10.2003


 ●  Einleitung

 ●  Die 3 besten Solar-Standorte (Fördermassnahmen)

 ●  Alle Solar-Kantone (Fördermassnahmen)

 ●  Solar-Gemeinden (Fördermassnahmen)
 

Einleitung

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Warten Sie nicht auf Fördermassnahmen, bestellen Sie Naturstrom/Ökostrom jetzt!

Die Schweiz braucht ein EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)!

EEG: Eine einzigartige Erfolgsstory ... Erneuerbare Energien expandieren, 5.7.2007

Erneuerbare Energien Gesetz EEG (Deutschland)
Hintergrundinformation zum Erneuerbare Energien Gesetz EEG (Informationskampagne für Erneuerbare Energien im Energieforum Berlin)

Deutsches EEG hat weltweit 47 Nachahmer

Gorbatschow: "Deutschland wird Öko-Weltmacht"

 

Mit der Sonne Geld verdienen ... (Investitionsbeispiel in Deutschland, 2005)

Europäisches Erfolgsmodell Einspeisevergütung
Attraktive Einspeisetarife jetzt auch in Frankreich
Schweden und Spanien: Vorfahrt für Erneuerbare Energien, Spanien: Jeder Neubau eine Solaranlage?
China:  Volkskongress verabschiedet Erneuerbare-Energien-Gesetz
Kalifornien steigt in "olympischen Wettbewerb" in der Solarförderung mit Deutschland und Japan ein
"Teil 7 - Was die Politik leisten muss" in "Grün gewinnt - Die letzte Ölkrise und danach"

Die Verpflichtung der Kantone und Gemeinden:

Das Schweizer Bundesamt für Energie (BfE) hat die Kompetenz zur Förderung erneuerbarer Energien an die Kantone und die Gemeinden übertragen, um die bisher notwendigen Doppelanträge an Bund und Kantone zu vereinfachen. Die Gemeinden sind aufgefordert auch selbst Fördermassnahmen zu beschliessen und eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Dies entspricht dem Auftrag der Bundesverfassung Artikel 74 (Luftreinhaltung) und Artikel 89 (Förderung erneuerbare Energien), verschiedenen Entscheiden des Bundesgerichts zur Gleichbehandlung im freien Wettbewerb, und den Zielen von "EnergieSchweiz" (Nachfolgeprogramm zu "Energie2000").

Das BfE und "EnergieSchweiz" erklären (vgl. "EnergieSchweiz für Gemeinden, Energiestädte"):

"Die Gemeinden spielen eine wesentliche Rolle in der schweizerischen Energiepolitik, v.a. durch ihre

 ●  Vorbildfunktion

 ●  Rationelles Energiemanagement

 ●  Förderung erneuerbarer Energien

Die Hitliste der 3 besten Solar-Standorte kann als Richtlinie für eigene Anträge zur Förderung erneuerbarer Energien in den Gemeinden verwendet werden.

Die Dringlichkeit zur Förderung der einheimischen erneuerbaren Energien besteht nicht nur wegen 80% Auslandsabhängigkeit in der Energieversorgung und Klimaschutz (vgl. BfE ...), sondern auch wegen der Bedeutung für Frieden, Sicherheit, wirtschaftliche Impulse und neue Arbeitsplätze (vgl. AEE ... und die SolarPeace-Informationen ...).

Top-Fördermassnahmen

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Die 3 besten Solar-Standorte:

Aktuelle Informationen bei:
SWISSOLAR (Förderbeiträge und Steuervergünstigungen)

Die folgende Tabelle 1) listet die 3 fortschrittlichsten Kantone (bzw. Städte) und ihre Fördermassnahmen für Solarenergie (Solarstrom und Solarwärme).2) Das Beispiel bezieht sich auf ein durchschnittliches Einfamilienhaus und die Förderbeiträge zeigen in Klammern den %-Anteil der Förderbeiträge an den Investitionskosten der Solarenergieanlage. Stand der Informationen ist 2003.

Bundesamt für Energie (BfE): "Fragen Sie auch Ihre Gemeinde um Förderbeiträge an!" 2) Das BfE fordert im Programm "EnergieSchweiz für Gemeinden, Energiestädte" die Gemeinden auf, selbst Fördermassnahmen zu beschliessen und eine Vorbildfunktion zu übernehmen.

  • Die hier zusammengestellten Massnahmen können als Richtlinie für Anträge an die Gemeinde verwendet werden.

  • Wünschenswert sind wirkungsvolle und harmonisierte Fördermassnahmen in allen Kantonen.

1) Die Angaben sind ohne Gewähr und die Beträge sind in SFr. Die aktuellen und vollständigen Fördermassnahmen und die zuständige Kontaktstelle werden durch einen Klick auf den Kantons- bzw. Gemeindenamen angezeigt. Zur Tabelle ...

Solarstrom = Photovoltaik = Solaranlagen zur Stromgewinnung = Solarzellen

Solarwärme = Sonnenkollektoren zur Wärmegewinnung (Brauchwasser, Heizwasser) = Thermische Solaranlagen
 

2) vgl. Energiepolitische Fördermassnahmen der Kantone, BfE, 4.7.2003 sowie die Informationen der SWISSOLAR (Förderbeiträge und Steuervergünstigungen).

     

Energiepolitischer Spitzenreiter der Schweiz ist Basel.

Die Fördermassnahmen der Stadt Basel sind in ihrer Höhe wirkungsvoll, finanzieren sich selbst, sind leicht verständlich und einfach umsetzbar. Zusätzlich zur Solarenergie fördert Basel alle Einsparungen an Erdöl und Erdgas mit direkten Massnahmen für alle erneuerbaren Energien (sämtliche Arten) nach Massgabe der eingesparten Energie (bis zur Wirtschaftlichkeit) und über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehend.

Basel hat den zukunftsweisenden Standortvorteil und ist Vorbild für alle Kantone.

     

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Kanton / Stadt

(Stand 2003)

Solarstrom

Beispiel EFH:
Anlage mit 4 kWPeak (ca. 3'200 kWh/Jahr) und Investitionskosten von 48'000.– (bzw. von 12'000.–/kWp)

Solarwärme

Beispiel EFH:
Anlage mit 4.2 m2 (ca. 1'500 kWh/Jahr) und Investitionskosten von 16'000.–

Bemerkungen

1. Basel-Stadt (BS)

 ●  Energie

 ●  Aktuelle Aktionen

 ●  Förderpolitik

1500.-/kWp
+ 40 % 1)

500.-/Anlage 2)
+ 90.-/m2 2)
+
40 % 1)

1) 40% der anrechenbaren Kosten (Investitionskosten minus Globalbeiträgen).
2) Zuschlag 30% bei Vakuumröhrenkollektoren

Zusätzlich direkte Massnahmen für alle erneuerbaren Energien (sämtliche Arten) zum Einsparen von Erdöl und Erdgas.

Beispiel (Förderbeiträge):
4 x 1'500.– = 6'000.–
0,4 x (48'000.– - 6'000.–) = 16'800.–
Total: 22'800.– (= 47,5%)

Beispiel (Förderbeiträge):
500.– + 4,2 x 90.– = 878.–
0.4 x (16'000.– - 878.–) = 6049.–
Total: 6'927.– (= 43,3%)

2. Stadt Zürich / EWZ (ZH)

5000.-/KWp 1)

400.-/m2 (200.-/m2) 2)

1) Photovoltaikanlagen bis 20 kWp.
2) Sonnenkollektoranlagen bis 250 m² und bis zu 3% der EBZ (Energiebezugs-Fläche). Von 3% bis 10% der EBZ 200.-/m2.

Beispiel (Förderbeiträge):
4 x 5'000.– = 20'000.– (= 41,6%)

Beispiel (Förderbeiträge):
4,2 x 400.– = 1680.– (=10,5%)

3. Fribourg (FR),
Solothurn (SO)

 

3000.-/KWp 1) 2)

1000.-/Anlage 3)
+ 180.-/m2

1) FR: ab 1 kWp Spitzenleistung
2) SO: 0,5 bis 6 kWp, max. Fr. 18'000.-
3) FR: ab 4 m2 exkl. Kollektoren zur Heutrocknung und zur Heizung von Schwimmbecken.

Beispiel  (Förderbeiträge):
4 x 3'000.– = 12'000.– (= 25%)

Beispiel (Förderbeiträge):
1000.–
+ 4,2 x 180.– = 756.–
Total: 1'756.– (= 11%)

 

Solar-Kantone

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Solar-Kantone:

Aktuelle Informationen bei:
SWISSOLAR (Förderbeiträge und Steuervergünstigungen)

Die folgende Tabelle 1) zeigt die Fördermassnahmen für Solarenergie (Solarstrom und Solarwärme) in den einzelnen Kantonen.2) Es sind nur Kantone aufgeführt, welche Solarenergie fördern. Stand der Informationen ist 2003.

    ●  Aargau (AG)
    ● 
Appenzell I.Rh. (AI)
    ● 
Appenzell A.Rh. (AR)
    ● 
Bern (BE)
    ● 
Basel-Land (BL)

    ●  Basel-Stadt (BS)
    ● 
Fribourg (FR)
    ● 
Genève (GE)
    ● 
Glarus (GL)
    ● 
Graubünden (GR)

    ●  Luzern (LU)
    ● 
Neuchâtel (NE)
    ● 
Nidwalden (NW)
    ● 
Schaffhausen (SH)
    ● 
Solothurn (SO)

    ●  Thurgau (TG)
    ● 
Tessin/Ticino (TI)
    ● 
Uri (UR)
    ● 
Vaud (VD)
    ● 
Wallis/Valais (VS)

 

Bundesamt für Energie: "Fragen Sie auch Ihre Gemeinde um Förderbeiträge an!" 2) Das BfE fordert im Programm "EnergieSchweiz für Gemeinden, Energiestädte" die Gemeinden auf, selbst Fördermassnahmen zu beschliessen und eine Vorbildfunktion zu übernehmen.

  • Empfehlenswert sind die Fördermassnahmen von Basel-Stadt (BS). Diese werden seit 1984 erfolgreich angewendet, finanzieren sich selbst und sind leicht verständlich. Sie können als Richtlinie für Anträge an die Gemeinde verwendet werden.

  • Wünschenswert sind wirkungsvolle und harmonisierte Fördermassnahmen in allen Kantonen.

1) Die Angaben sind ohne Gewähr und die Beträge sind in SFr. Die aktuellen und vollständigen Fördermassnahmen und die zuständige Kontaktstelle werden durch einen Klick auf den Kantonsnamen vom BfE angezeigt.

Solarstrom = Photovoltaik = Solaranlagen zur Stromgewinnung = Solarzellen

Solarwärme = Sonnenkollektoren zur Wärmegewinnung (Brauchwasser, Heizwasser) = Thermische Solaranlagen

Sonstiges
= Alle ergänzenden Massnahmen werden in der Regel nur zusammengefasst erwähnt.
 

2) vgl. Energiepolitische Fördermassnahmen der Kantone, BfE, 4.7.2003 sowie die Informationen der SWISSOLAR (Förderbeiträge und Steuervergünstigungen).

     

Aargau (AG)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

3.03 Solarstrom In Kombination mit einer Wärmepumpe zur Warmwassererwärmung EFH Fr. 1500.-; MFH Fr. 1000.- pro Wohnung; Andere Anlagen pro 100 Ltr Warmwasserbedarf/Tag Fr. 500.- ab 1.1.2003
3.03 Solarwärme Röhrenkollektoranlagen 3 m2 bis 6 m2 Kollektorfläche und Flachkollektoranlage verglast 4 m2 bis 8 m2 Kollektorfläche Pauschal Fr. l'500.--; Röhrenkollektoranlagen ab 6 m2 Kollektorfläche und Flachkollektoranlagen verglast ab 8 m2 Kollektorfläche Grundbeitrag Fr. 625.-- plus Flächenbeitrag Fr. 110.-- pro m2; Maximal 12 m2 aktive Kollektorfläche bei Röhrenkollektoren pro Wohneinheit; Maximal 15 m2 aktive Kollektorfläche bei Flachkoliektoren verglast pro Wohneinheit; Für Anlagen über 50 m2 aktiver Kollektorfläche ist eine Berechnung nach Polysun oder gleichwertiger Nutzenergieberechnung zwingend. Keine Beiträge an Anlagen von Gemeinden. Seit 1997 Fortsetzung Förderprogramm des Bundes; Ab 01.01.2003 mit geänderten Beitragssätzen.
 
3.03 Beratungsgutschein Energieanalyse Wert Fr. 150.- für Neubau Einfamilienhaus; Fr. 300.- Sanierung Einfamilienhaus oder Neubau Mehrfamilienhaus mit mehr als 5 Wohnungen; Fr. 500.- für Sanierung Mehrfamilienhaus. ab 1.1.2003
3.03 Sonstiges Sanierungen mit Wärmepumpen. Aus- und Weiterbildungen, Demonstrationsanlagen, Gütesiegel, Qualitätssicherung und Wettbewerbe, Informationsveranstaltungen, Messeprojekte. Konzepte und Analysen. Beitrag nach Prüfung des Projekts bzw. Leistungen fallweise. seit 1995
 

 

Appenzell I.Rh. (AI)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

3.03 Solarwärme Grundbeitrag: Fr. 1'500.- pro Anlage; Flächenabhängiger Beitrag: Fr. 100.-/m2 Absorber; Beiträge ab 4 m2 Kollektorfläche; Berechnungsfaktor siehe Anhang 1. Kantonales Förderprogramm seit dem 1.1.02
3.03 Sonstiges Beiträge gemäss Förderprogramm AI für Spezial-Anlagen zur rationellen Energienutzung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien (ab 25'000 Investitionsvolumen). Kantonales Förderprogramm seit dem 1.1.02
 

 

Appenzell A.Rh. (AR)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

3.03 Solarstrom 1 bis 3 kWp: Pro kWp Fr. 1500.- seit 2000 bis 2003
3.03 Solarwärme Direkte Massnahmen Sonnenkollektoren ab 4 bis 20 m2 Absorberfläche, Röhrenkollektoren ab 2.4 bis 20 m2 Absorberfläche: Grundbeitrag pro Anlage Fr. 500.-; Flächenabhängiger Beitrag Fr. 90.-/m2 Absorberfläche; Berechnungsfaktor siehe Anhang 1. seit 2000 bis 2003
 

 

Bern (BE)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

2.02 Solarstrom Beiträge nur für Spezial- und P+D-Anlagen ab 2002
2.02 Solarwärme Für Mehrfamilienhäuser mit mindestens 4 Wohnungen und
mindestens 20 m2 Absorberfläche: Fr. 200.-/m2, aber maximal 15% der Anlagekosten. Andere Gebäude mit mindestens 20 m2 Absorberfläche: Fr. 150.-/m2, aber maximal 15% der Anlagekosten. Bei mehr als Fr. 500'000.- anrechenbaren Investitionskosten: Individuelle Beurteilung
ab 2002
2.02 Sonstiges An Gemeinden max. 30% der anrechenbaren Kosten für Energiekonzepte, Energieplanung.Jährliche Beiträge an Betriebe für Information und Beratung.  Individuelle Beurteilung für Pilot und Demonstrationsanlagen. Flankierende Massnahmen. ab 2002
 

 

Basel-Landschaft (BL)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

1.02 Solarstrom jährliche Auszahlung: jährliche Stromproduktion (kWh) der Anlage x Fr. -.50 solange bis 35% der Investitionskosten gedeckt sind. vgl. Förderbeiträge BL
4.03 Solarwärme Nur Brauchwassererwärmung: EFH Fr. 1750.- pauschal pro Gebäude; MFH Fr. 800.- pauschal pro Wohnung; Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung: Fr. 1.- pro jährlich nutzbare kWh Sonnenenergie, jedoch höchstens 20% der Investitionsmehrkosten (Investitionsmehrkosten = Investitionen abzüglich Anteil konventioneller Wärmeerzeugung). vgl. Förderbeiträge BL
4.03 Sonstiges Jährlicher Beitrag an externe öffentliche Energieberatung: Fr. -.25/Einwohner (Kanton) + Fr. -.25/Einwohner (Gemeinden). ab 2002
 

 

Basel-Stadt (BS)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

4.03 Solarstrom Fr. 1500.-/kWp + 40% der anrechenbaren Investitionskosten seit 1984
4.03 Solarwärme Fr. 500.-/Anlage + Fr. 90.-/m2 + 40% der anrechenbaren Investitionskosten seit 1984
3.01 Sonstiges Direkte Massnahmen für alle erneuerbaren Energien (sämtliche Arten), um Einsparungen an Erdöl und Erdgas zu fördern: Nach Massgabe der eingesparten Energie (bis zur Wirtschaftlichkeit) und über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehend. seit 1984
 

 

Fribourg (FR)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

3.01 Solarstrom Fr. 3'000.-/KWp ab 1 kWp Spitzenleistung. Nicht beschränkt
3.01 Solarwärme Fr. 1'000.- + Fr. 180.-/m2 ab 4 m2 exkl. Kollektoren zur Heutrocknung und zur Heizung von Schwimmbecken. Nicht beschränkt
 

 

Genève (GE)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

5.03 Solarstrom Souscription à la production indigène Subvention exceptionnelle de Fr. 3000.-/kW pour les projets pilotes Illimité, selon disponibilité budgétaire
5.03 Solarwärme Subvention : (max. 60% des surcoûts non-amortissables) Installations individuelles :4 m2 Fr. 5'000.-- / + Fr. 350.--/m2 supplémentaire jusqu’à 20 m² Installations collectives: 20 - 100 m2 : Fr. 5'000.-- + Fr. 500.-- / m² Le montant spécifique de Fr. 500.- Illimité, selon disponibilité budgétaire
5.03 Sonstiges Mesures promotionnelles et mandats d'études. Selon les besoins du projet. Illimité, selon disponibilité budgétaire
 

 

Glarus (GL)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

1.02 Solarstrom Jahresbeitrag an kant. Solarböre Fr. 6'000.- Kant. Förderprogramm
31.12.2002
1.02 Solarwärme Grundbeitrag pro Anlage Fr. 1‘000.-; Flächenabhängiger Beitrag Fr. 100.-/m2 Absorberfläche; Berechnungsfaktor siehe Anhang 1. Kant. Förderprogramm
31.12.2002
 

 

Graubünden (GR)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

1.02 Solarstrom Beitrag maximal 10% der Kosten in öffentlichen Bauten. seit 1994
1.02 Solarwärme Beitrag maximal 30% der Kosten in öffentlichen Bauten. seit 1994
 

 

Luzern (LU)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

1.02 Solarwärme Fr. 1‘000.-/Anlage + Fr. 200.-/m2 max. Fläche 30m2 Bis Widerruf
1.02 Sonstiges Fallweise Beurteilung für Demonstrationsanlagen Bis Widerruf
 

 

Neuchâtel (NE)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

1.02 Solarwärme Fr. 500.-/m2 + Fr. 2'000.-/instal. X facteur dépendant du genre de capteurs Bis Widerruf
 

 

Nidwalden (NW)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

1.03 Solarwärme Pro Anlage: Fr. 1'000.-, zuzüglich Fr. 150.-/m2 installierte Kollektorfläche Bis Widerruf
 

 

Schaffhausen (SH)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

1.02 Solarstrom Fr. 2'700.-/kWp, max. Fr. 20'000.- Seit 1995
1.02 Solarwärme Pro Anlage Fr. 500.-; Pro m2 Fr. 90.-; Faktor Wirkungsgrad gemäss BFE Ab 1.1.2000
1.02 Sonstiges Indirekte Massnahmen, Energieberatung/Dokumentationen: Beitrag 50% jedoch max.:
Einfamilienhaus : Fr. 500.- ; Mehrfamilienhaus : Fr. 800.- bis 6 Wohnein­heiten; Mehrfamilienhaus : Fr. 1'500.- > 6 Wohnein­heiten; Gewerbe/Industrie : Fr. 2'000.-
Seit 1991
 

 

Solothurn (SO)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

1.02 Solarstrom Fr. 3'000.- pro kWp, (0,5 bis 6 kWp) max. Fr. 18'000.- Ab Gesuchseingang 18 Monate
1.02 Solarwärme Grundbeitrag: Fr. 1‘000.- pro Anlage Flächenabhängiger Beitrag: Fr. 180.-/m2 Absorberfläche; Berechnungsfaktor siehe Anhang 1. Ab Gesuchseingang 18 Monate
1.02 Sonstiges Max. 25 % der Anlagekosten für Demonstrationsanlagen und Max. 25 % der Kosten Spezialprojekte.  
 

 

Thurgau (TG)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

1.02 Solarstrom Neue Anlagen Fr. 2'000.- pro installierte kWp Leistung. Maximaler Förderbeitrag pro Anlage Fr. 20'000.-. Zusätzlich unterstützt der Solarstrom-Pool Thurgau den Bau von Solarstromanlagen. (Details siehe http://www.solarstrom-pool.ch") Bis Widerruf
1.02 Solarwärme Grundbeitrag: Fr. 1'000.- pro Anlage; Flächenabhängiger Beitrag: Fr. 100.-/m2 Absorber; Berechnungsfaktor siehe Anhang 1. Bis Widerruf
 

 

Tessin/Ticino (TI)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

4.03 Solarstrom Impianti fotovoltaici allacciati alla rete da 1 a 4 kWp: 9'000.- fr./kWp credito di 1,3 mio esaurito
10.03   Der Kredit ist bereits ausgeschöpft, so dass im Tessin derzeit keine Fördermassnahmen bestehen!
 

 

Uri (UR)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

4.03 Solarwärme "Neuanlagen und Sanierungen: Pauschal Fr. 1'000.-- pro Anlage" Bis Widerruf
 

 

Vaud (VD)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

  Solarstrom Clients des Services Industriels de Lausanne (S.I.L.) Jusqu’à 30% du coût de l’installation  
 

 

Wallis/Valais (VS)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Gültigkeit    

4.03 Solarstrom Fr. 2'000.-/kWp, de 1 à 10 kWp Seit 2000
4.03 Solarwärme Fr. 1'000.-/Anlage + Fr. 180.-/m2, ab 4 m2 Seit 2000
     

Solar-Gemeinden

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Solar-Gemeinden:

Aktuelle Informationen bei:
SWISSOLAR (Förderbeiträge und Steuervergünstigungen)

Die folgende Tabelle 1) zeigt die Fördermassnahmen für Solarenergie in einzelnen Gemeinden / Städten.

Auf www.swissolar.ch gibt es in der Rubrik Förderung eine aktuelle Liste der Solar-Gemeinden im Kanton Zürich: Verzeichnis aller Gemeinden mit Förderbeiträgen (PDF).

    ●  Stadt Zürich / EWZ (ZH)
    ●  8184 Bachenbülach (ZH)
    ● 
8953 Dietikon (ZH)

 

Bundesamt für Energie (BfE): "Fragen Sie auch Ihre Gemeinde um Förderbeiträge an!" 2) Das BfE fordert im Programm "EnergieSchweiz für Gemeinden, Energiestädte" die Gemeinden auf, selbst Fördermassnahmen zu beschliessen und eine Vorbildfunktion zu übernehmen.

  • Empfehlenswert sind die Fördermassnahmen von Basel-Stadt (BS). Diese werden seit 1984 erfolgreich angewendet, finanzieren sich selbst und sind leicht verständlich. Sie können als Richtlinie für Anträge an die Gemeinde verwendet werden.

  • Wünschenswert sind wirkungsvolle und harmonisierte Fördermassnahmen in allen Kantonen.

1) Die Angaben sind ohne Gewähr und die Beträge sind in SFr. Ein Klick auf den Gemeindenamen zeigt die Webseite der Gemeinde mit weiteren Informationen und Kontaktmöglichkeiten an.

Solarstrom = Photovoltaik = Solaranlagen zur Stromgewinnung = Solarzellen

Solarwärme = Sonnenkollektoren zur Wärmegewinnung (Brauchwasser, Heizwasser) = Thermische Solaranlagen


2) vgl. Energiepolitische Fördermassnahmen der Kantone, BfE, 4.7.2003 sowie die Informationen der SWISSOLAR (Förderbeiträge und Steuervergünstigungen).

Stadt Zürich / EWZ (ZH)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Bemerkung

10.03 Solarstrom 5000.-/KWp 1) 1) Photovoltaikanlagen bis 20 kWp.
10.03 Solarwärme 400.-/m2 (200.-/m2) 2) 2) Sonnenkollektoranlagen bis 250 m² und bis zu 3% der EBZ (Energiebezugsfläche). Von 3% bis 10% der EBZ 200.-/m2.
10.03 Sonstiges Die Fördermassnahmen werden von den Elektrizitätswerken der Stadt Zürich (EWZ) gewährt. Auf eine Beitragsgewährung besteht kein Rechtsanspruch.

8184 Bachenbülach (ZH)  

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Bemerkung

1.04 Solarstrom 0,6 Fr/kWh des zu erwartenden Jahresenergieertrags multipliziert mit Ökofaktor1) 1) vgl. Energiereglement
Z.B. EFH mit 4 kWp Photovoltaik ca. 5'760.-

2) vgl. Energiereglement
Z.B. EFH mit 4.2 m2 Kollektorfläche ca. 3'600.-

1.04 Solarwärme 0,6 Fr/kWh des zu erwartenden Jahresenergieertrags multipliziert mit Ökofaktor2)

8953 Dietikon (ZH)

Stand

Art

Leistung, Beiträge

Bemerkung

10.03 Solarstrom EFH: ca. 3200.- 1) 1) Beiträge in Abhängigkeit von Differenz aktueller Energiepreis zu fiktivem Energiepreis (zur Zeit 70.-/100kg Öl).
10.03 Solarwärme EFH: ca. 3200.- 1)

 

     

 

 

Anhang 1:   Berechnungsfaktoren für Sonnenkollektoren

       
  Sonnenkollektoren (AI, AR, SO, TG): Berechnungsfaktor (auf Gesamtsumme):
1.3 Vakuumröhrenkollektoren
1.0 Selektive, verglaste Kollektoren
0.8 Nicht selektive, verglaste Kollektoren
0.5 Selektive, unverglaste Kollektoren
 
  Sonnenkollektoren (GL):
 
Berechnungsfaktor (auf Gesamtsumme):
1.3 Vakuumröhrenkollektoren
1.0 Selektive, verglaste Kollektoren
0.8 Nicht selektive, verglaste Kollektoren
0.55 Selektive, unverglaste Kollektoren
 

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